Allgemeine Mietbedingungen, Haftungserklärung und Nutzungsbedingungen

1. Der Mietvertrag kommt nur in Verbindung mit einem gültigen Personalausweis oder Reisepass zustande, oder die Mieter sind persönlich bekannt.

2. Mit der Übergabe des Mietgegenstandes (Leuchten/Möbel/Accessoires), einschließlich Zubehör, geht die Sach-, Haft- und Betriebsgefahr auf die Mieter über. Alle Mietgegenstände sind in einem einwandfreien Zustand zu halten.

3. Eine Anmietung findet nur mit einem vorausgehenden Angebot statt.

4. Bei unbekannten Mietern ist die Miete inkl. Kaution vor der Mietung zu entrichten. Die Kaution dient zur Sicherung aller Ansprüche des Vermieters, die aus dem Mietverhältnis resultieren. Die Kaution ist bei Übergabe des Mietgegenstandes (Leuchten/Möbel/Accessoires) fällig und in bar zu bezahlen.

5. Der Mietgegenstand (Leuchten/Möbel/Accessoires) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und wird regelmäßig gewartet. Die Mieter kennen durch die Übernahme des vermieteten Gegenstandes an, dass es sich dieser mitsamt Zubehör in einem mangelfreien und sauberen Zustand befindet.

6. Schäden an dem Mietgegenstand oder dessen Diebstahl, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.

7. Für etwaige Schäden, Unvollständigkeit oder Diebstahl haften die Mieter.

8. Mit Rückgabe des Mietgegenstandes wird dieser vom Vermieter auf etwaige Schäden und Vollständigkeit geprüft.

9. Bei verspäteter Rückgabe wird der volle Tagespreis des Mietgegenstandes nachberechnet. Bei fehlender

Rückgabe des Mietobjektes wird eine Verlustanzeige erstattet.

Pflichten der Mieter

1. Die Mieter verpflichten sich, den Mietgegenstand (Leuchten/Möbel/Accessoires) pfleglich und unter Beachtung der technischen Regeln, sowie der gesetzlichen Vorschriften zu behandeln und zu benutzten.

2. Die Mieter verpflichten sich, in der Mietzeit aufgetretene Mängel direkt oder bei Wiedergabe des Mietgegenstandes (Leuchten/Möbel/Accessoires), dem Vermieter unaufgefordert mitzuteilen.

3. Eine Untervermietung des Mietgegenstandes (Leuchten/Möbel/Accessoires) ist nicht gestattet.

Reparaturen

1. Wird eine Reparatur notwendig, so trägt der Vermieter die Kosten, wenn ihre Ursache weder auf unsachgemäße Behandlung durch die Mieter noch auf deren Verschulden zurück zuführen ist. Andernfalls haben die Mieter die Kosten zu übernehmen.

2. Bei Schäden wie z. B. Glasbruch… tragen die Mieter die Kosten.

3. Für fehlende, beschädigte und verlorene Teile werden die Wiederbeschaffungskosten in Rechnung gestellt.

4. Bei Defekten an Mietgegenständen (Leuchten/Möbel/Accessoires) ist umgehend der Vermieter zu benachrichtigen. Es wird dann, wenn möglich und erforderlich, ein Ersatz oder eine Reperatur gestellt.

Haftung

1. Die Mieter haften grundsätzlich für alle selbst verursachten Schäden. Die Benutzung des Mietgegenstandes (Leuchten/Möbel/Accessoires) geht auf eigene Gefahr der Mieter.

2. Die Mieter haben den Mietgegenstand (Leuchten/Möbel/Accessoires) in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er/sie es übernommen haben.

3. Für unvorhersehbare Schäden übernimmt der Vermieter keine Haftung.

4. Die Mieter haften für die schuldhafte Beschädigung des Mietgegenstandes (Leuchten/Möbel/Accessoires)

5. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, sind die Mieter von ihrer Ersatzpflicht befreit.

6. Die Mieter sollten selbst ausreichend versichert sein. Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden der Mieter sowie Dritter, die an Schäden beteiligt sind.

Übergabe

Der Mietgegenstand (Leuchten/Möbel/Accessoires) ist in einem technisch mangelfreien Zustand und betriebsbereit. Die Mieter haben sich durch eine Prüfung davon überzeugt. Leuchten sind nach DGUV V3 geprüft. Sollten Schäden auftreten, ist dies dem Vermieter spätesdens bei der Rückgabe zu melden.

Seien sie vorsichtig mit elektrischem Strom und benutzen sie als Schutzmasnahmen, RCD (FI), PRCD-S.